Schulschwänzen: Diese Strafen gibt es in anderen LändernIn Österreich gelten ab diesem Schuljahr verschärfte Regeln für Schulschwänzer. Wie wird das "unerlaubte Fehlen" in anderen Ländern sanktioniert?
Ab dem neuen Schuljahr wird in Österreich ein Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingeleitet, sobald ein Schüler im Laufe der neunjährigen Schulpflicht den vierten (vollen) Tag ungerechtfertigt der Schule fernbleibt - wobei diese Tage nicht unbedingt aufeinanderfolgen müssen. Außerdem wird eine Mindeststrafe von 110 Euro eingeführt, das Verfahren zur Verhängung von Strafen wird vereinfacht. Darüber hinaus können bei geringfügigeren Schulpflichtverletzungen Schulleitung und Lehrer "Sofortmaßnahmen" - vor allem das Aussprechen von Verwarnungen - setzen. Eine aktuelle profli-Umfrage ergab, dass etwa die Hälfte der Bevölkerung die neuen, schärferen Regeln befürwortet.
Wie wird das Schulschwänzen in anderen Ländern sanktioniert?
Deutschland
Die bayrische Polizei sorgte heuer zu Beginn der Pfingstferien für Schlagzeilen, als sie an Flughäfen nach Schulschwänzern fandete. Im Zuge dieser Aktion wurden rund 20 Familien erwischt, die ihre Kinder die Schule schwänzen ließen, um in den Urlaub fahren zu können. Gegen die Eltern wurde bei den zuständigen Landratsämtern Anzeige erstattet.
Grundsätzlich gilt das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht in Deutschland als Ordnungswidrigkeit. Eltern, die das Schulschwänzen ihrer Kinder über Wochen oder Monate hinweg tolerieren oder nicht durchgreifen, droht ein Bußgeld oder sogar die Beugehaft. In Niedersachsen müssen Eltern fünf Euro pro geschwänztem Schultag zahlen. Wenn Bußgeld und Arbeitsstunden verweigert werden und die Schüler nach wie vor im Unterricht fehlen, droht jugendlichen Schulverweigerern in Deutschland sogar der Jugendarrest. Im vergangenen Jahr sollen mehr als 1.000 Schulschwänzer hinter Gittern gesessen sein - der überwiegende Teil davon in NIedersachsen und Bayern.
Schweiz
Das Schulschwänzen hat je nach Kanton und Schule unterschiedliche Konsequenzen. So muss nicht nur der Lernstoff nachgeholt werden, sondern es drohen mitunter auch Arbeitseinsätze im Altersheim oder auf einem Bauernhof. Auch in der Schweiz kommt es häufig vor, dass Eltern ihre Kinder krank melden, um vorzeitig einen Urlaub antreten zu können. Für solche Fälle drohen teils empfindliche Geldstrafen - je nach Kanton zwischen 200 und 2.000 Franken. Eine interessante Schweizer Eigenheit sind die sogenannten "Jokertage", die in vielen Kantonen eingeführt wurden. An diesen frei wählbaren Tagen dürfen die Schüler dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben , ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Frankreich
In Frankreich wird das Schulschwänzen in der Regel nur in besonders schweren Fällen mit Geldstrafen sanktioniert. Im Normalfall werden dann 135 Euro fällig, der Betrag kann sich aber bis auf 375 Euro erhöhen. Obwohl das französische System eher nachsichtig mit Schwänzern umgeht, gibt es auch hier Härtefälle: Nachdem ein Schüler zwei Jahre lang fast ständig unerlaubt der Schule fernblieb, wurde seine Mutter zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Italien
Obwohl in Italien die Sommerferien volle drei Monate dauern, wird natürlich auch hier in der Schulzeit geschwänzt. Die Herangehensweise ist dabei - ähnlich wie in Frankreich - eher kulant. Es besteht die Möglichkeit, vorhersehbare Absenzen (dazu gehört auch Urlaub!) während der Schulzeit genehmigen zu lassen - die Entscheidung trifft die jeweilige Schule. Ob die Schüler schließlich frei bekommen, hängt nicht zuletzt davon ab, ob sie sonst regelmäßig zum Unterricht kommen und dort gute Leistungen erbringen. Geldstrafen reichen von 250 bis 500 Euro.
Niederlande
Die Niederlande präsentiert sich auch in diesem Bereich ausgesprochen liberal. Bereits ab dem zwölften Lebensjahr sind Schüler selbst für den regelmäßigen Schulbesuch verantwortlich. Unentschuldigtes Fehlen wir erst nach dem dritten Tag ans Ordnungsamt gemeldet. Geldbußen oder gar Gefängnisstrafen für Schulschwänzer kommen so gut wie gar nicht vor, da sich eigens angestellte Gemeindebeamte schon früh um "Wiederholungstäter" kümmern, um den individuellen Ursachen auf den Grund zu gehen.
England & Wales
In England und Wales wird Schulschwänzen als Straftat (für die Eltern) gehandhabt, sofern das Kind an einer öffentlichen Schule registriert ist. Eltern von notorischen Schulschwänzern können seit dem Jahr 2000 zu einer Haft von bis zu drei Monaten verurteilt werden. Erlauben Eltern ihren Kindern das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht, wird beim ersten Mal eine Warnung verhängt - im Wiederholungsfall folgt eine Geldstrafe von 50 Pounds, die stetig erhöht wird. Als letzte Sanktion kann es schließlich zu einer Haftstrafe kommen.
Vereinigte Staaten
In den Vereinigten Staaten sind die Regeln für Schulschwänzer traditionell restriktiv. Es gibt sogar automatische Benachrichtigungs-Systeme, die Eltern sofort über eine etwaige Schulabwesenheit ihres Kindes informieren. In größeren Schulen gibt es eigene Ordnungskräfte, die nach Schulschwänzern Ausschau halten und die Befugnis haben, die Kinder in Gewahrsam zu nehmen und zu ihren Eltern oder in die Schule zu fahren. In manchen Teilen der USA sind sogar "normale" Kriminalbeamte oder Sheriffs für das Aufgreifen von Schulschwänzern zuständig.
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